Der Steinmetz
Die Rotsandsteinverarbeitung ist gut 145 Jahre alt,
denn um 1860 wurden die ersten Steinbrüche aufgemacht und zwar von
einem gewissen Storch aus Amorbach und von den Großheubachern Martin
Zeuner und Augustin Stapf. Sie waren keine kapitalskräftigen Männer,
weshalb ihre Unternehmungen nur klein blieben. Die Rotsandsteingewinnung
und Verarbeitung erlebten einen Aufschwung, als um 1870 die Firmen
Alexander Arnold und Kaspar Winterhelt Steinbruchgelände aufkauften und
Steinhütten errichteten. Die Blütezeit der Rotsandsteinindustrie in
Großheubach liegt zwischen 1880 und 1900, denn in diesen Jahren
arbeiteten in den Steinbrüchen bis 50 Mann und in den Steinhütten bis
100 Steinhauer. Die ausgebeuteten Steinbrüche könnten Beweise dafür
sein.
In einer Steinhütte, dem „Steinwerk
Schmitt", wird heute noch dieses alte Handwerk ausgeübt. Neben dem
Rotsandstein werden neuerdings auch andere „exotische" Steine
verarbeitet.
Der Feldgeschworene
Ein Tag mit dem Feldgeschworenen Ruthard Zipf
unterwegs. Es war Anfang März und dennoch lag noch 10 cm Schnee auf den
Wegen des Großheubacher Waldes. Zuerst berichtete Herr Zipf über die
Tätigkeit eines Feldgeschworenen, diese haben sich nämlich verpflichtet,
die ursprünglichen Gemarkungsgrenzen nachzuschauen, bzw. die
Grenzsteine zu katalogisieren und ggf. neu zu setzen. Hierbei arbeitet
der Feldgeschworene eng mit dem Vermessungsamt, in der Gemarkung
Großheubach ist das Vermessungsamt in Klingenberg dafür zuständig,
zusammen.
Mindestens einmal pro Jahr
werden die Gemarkungsgrenze durch die Feldgeschworenen abgelaufen und
die Grenzsteine neu markiert bzw. freigelegt, sofern sie durch Hecken
und sonstigem Gestrüpp zugewuchert sind. Um die Grenzsteine zu finden,
nutzt der Feldgeschworene zum einen kartographische Landkarten sowie den
Markierungen auf den Grenzsteinen. Die „alten“ Grenzsteine, welche die
Gemarkungsgrenze markieren, weißen auf der Großheubach zugewandten Seite
ein „HB“ für „Heubach“ aus, die in Richtung Röllfeld z. B. „RF“. Auf
der Oberseite der Grenzsteine ist eine Linie in den Stein gemeißelt,
welche den Feldgeschworenen die Richtung zum nächsten in etwa 50 m
entfernten Stein weißt.
Das „Amt“ des
Feldgeschworenen stammt bereits aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Durch
die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde festegelegt,
dass Grundstückseigentümer sowie Besteller Ihr Grundstück angemarkt
(bzw. vermessen bekamen), so dass evtl. Rechtsstreitigkeiten vermieden
werden.
Besonders in den fränkischen
Teilen Bayerns war es schon damals üblich, die Abmarkungen nicht durch
Behörden zu bewachen, sondern vielmehr durch alteingesessene
Gemeindebürger. In der Regel waren es sieben solcher Gemeindebürger,
welche das Vertrauen Ihrer Mitbürger besonders genossen. Erst durch
einen Eid auf die gewissenhafte und unparteiische Erfüllung Ihrer
Amtspflichten durften sich diese Personen auf Lebenszeit
„Feldgeschworene“ nennen.
In der
Gemeinde erhielten die Feldgeschworene ein hohes ansehen, nicht zuletzt
weil die Feldgeschworene nur durch mündliche Weitergabe an den
Nachfolger das Geheimnis der kleinen Markierung eines „richtigen“
Grenzsteines weitergaben.