Alte Großheubacher Berufe

Der Steinmetz

Bau von berühmten Bauwerken aus Sandstein.

Die Rotsandsteinverarbeitung ist gut 145 Jahre alt, denn um 1860 wurden die ersten Steinbrüche aufgemacht und zwar von einem gewissen Storch aus Amorbach und von den Großheubachern Martin Zeuner und Augustin Stapf. Sie waren keine kapitalskräftigen Männer, weshalb ihre Unternehmungen nur klein blieben. Die Rotsandsteingewinnung und Verarbeitung erlebten einen Aufschwung, als um 1870 die Firmen Alexander Arnold und Kaspar Winterhelt Steinbruchgelände aufkauften und Steinhütten errichteten. Die Blütezeit der Rotsandsteinindustrie in Großheubach liegt zwischen 1880 und 1900, denn in diesen Jahren arbeiteten in den Steinbrüchen bis 50 Mann und in den Steinhütten bis 100 Steinhauer. Die ausgebeuteten Steinbrüche könnten Beweise dafür sein.
In einer Steinhütte, dem „Steinwerk Schmitt", wird heute noch dieses alte Handwerk ausgeübt. Neben dem Rotsandstein werden neuerdings auch andere „exotische" Steine verarbeitet.

Der Feldgeschworene

Feldgeschworene an einem Standbild

Ein Tag mit dem Feldgeschworenen Ruthard Zipf unterwegs. Es war Anfang März und dennoch lag noch 10 cm Schnee auf den Wegen des Großheubacher Waldes. Zuerst berichtete Herr Zipf über die Tätigkeit eines Feldgeschworenen, diese haben sich nämlich verpflichtet, die ursprünglichen Gemarkungsgrenzen nachzuschauen, bzw. die Grenzsteine zu katalogisieren und ggf. neu zu setzen. Hierbei arbeitet der Feldgeschworene eng mit dem Vermessungsamt, in der Gemarkung Großheubach ist das Vermessungsamt in Klingenberg dafür zuständig, zusammen.

Mindestens einmal pro Jahr werden die Gemarkungsgrenze durch die Feldgeschworenen abgelaufen und die Grenzsteine neu markiert bzw. freigelegt, sofern sie durch Hecken und sonstigem Gestrüpp zugewuchert sind. Um die Grenzsteine zu finden, nutzt der Feldgeschworene zum einen kartographische Landkarten sowie den Markierungen auf den Grenzsteinen. Die „alten“ Grenzsteine, welche die Gemarkungsgrenze markieren, weißen auf der Großheubach zugewandten Seite ein „HB“ für „Heubach“ aus, die in Richtung Röllfeld z. B. „RF“. Auf der Oberseite der Grenzsteine ist eine Linie in den Stein gemeißelt, welche den Feldgeschworenen die Richtung zum nächsten in etwa 50 m entfernten Stein weißt.
Das „Amt“ des Feldgeschworenen stammt bereits aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde festegelegt, dass Grundstückseigentümer sowie Besteller Ihr Grundstück angemarkt (bzw. vermessen bekamen), so dass evtl. Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Besonders in den fränkischen Teilen Bayerns war es schon damals üblich, die Abmarkungen nicht durch Behörden zu bewachen, sondern vielmehr durch alteingesessene Gemeindebürger. In der Regel waren es sieben solcher Gemeindebürger, welche das Vertrauen Ihrer Mitbürger besonders genossen. Erst durch einen Eid auf die gewissenhafte und unparteiische Erfüllung Ihrer Amtspflichten durften sich diese Personen auf Lebenszeit „Feldgeschworene“ nennen.
In der Gemeinde erhielten die Feldgeschworene ein hohes ansehen, nicht zuletzt weil die Feldgeschworene nur durch mündliche Weitergabe an den Nachfolger das Geheimnis der kleinen Markierung eines „richtigen“ Grenzsteines weitergaben.